Informationen zum Führerschein

Hier findest du alle wichtigen Fakten und Informationen rund um den Führerschein.

Alternativ kannst du auch zu unseren Info & Anmeldezeiten in der Fahrschule vorbeikommen, dann informieren wir dich in einem persönlichen und natürlich unverbindlichen Beratungsgespräch, über alle wichtigen Abläufe und Formalitäten.

Hier geht es direkt zu unserem Anmeldeformular !

Wenn du dich für eine Ausbildung in der Fahrschule Oro entschlossen hast, erledigen wir natürlich auch gerne noch den ganzen Papierkram für dich.

fahrschule

Begleitetes Fahren ab 17

Du möchtest mit 17 den Führerschein machen und suchst darüber noch weitere Informationen. Auf dem folgenden Link findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema begleitetes Fahren ab 17.

http://www.bf17.de

Natürlich bekommst du auch bei uns in der Fahrschule weitere Informationen zum Thema begleitetes Fahren ab 17.

Führerscheincheck
Das benötigst du für Deinen Führerschein:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Einen aktuellen Sehtest den du bei einem Optiker oder Augenarzt deiner Wahl machen kannst.
  • Ein biometrisches Passbild welches du beim Fotogeschäft erstellen lassen kannst.
  • Für das begleitende Fahren ab 17 benötigst du zusätzlich eine Kopie der Personalausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen. Diese Kopie muss von den Begleitpersonen unterschrieben werden.
  • Eine Teilnahmebescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen. Wann und wo solche Kurse stattfinden, kannst du bei uns oder im Internet erfahren.

Anmeldung

Wir freuen uns sehr darüber, dass du dich für eine Fahrausbildung bei uns in der Fahrschule interessierst bzw. entschieden hast.

Hier findest du unser Anmeldeformular

Führerscheinklassen

Alle Angaben ohne Gewähr !

  • Klasse B

    Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw
    Mindestalter:18 beim Begleiteten Fahren 17
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: NEIN
    Beinhaltet Klasse: AM, L
    Benötigt: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

    NEU: Kennziffer B196 für Klasse A1:
    Kraftrad (Leichtkraftrad) bis max. 125 ccm und 11 kW.
    Infos dazu bei uns in der Fahrschule.

    PKW

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

    Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

    - die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

    - die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

  • Klasse BE

    Fahrzeugart: Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
    Mindestalter: 18 beim Begleiteten Fahren 17
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
    Beinhaltet Klasse: Keine
    Benötigt: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

    Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

  • Klasse A

    Fahrzeugart: Schwere Krafträder

    Mindestalter:
    24 Jahre
    20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
    21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: Nein
    Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
    Benötigt: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

    Bike

    Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

  • Klasse A2

    Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
    Mindestalter: 18 Jahre
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: Nein
    Beinhaltet Klasse: A1, AM
    Benötigt: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

    Bike

    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

  • Klasse A1

    Fahrzeugart: Leichtkrafträder
    Mindestalter: 16 Jahre
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: Nein
    Beinhaltet Klasse: AM
    Benötigt: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

    Bike

    Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

  • Klasse AM

    Mindestalter: 16 Jahre
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: Nein
    Beinhaltet Klasse: Keine
    Benötigt: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

    Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
    - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
    - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
    - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

    Dreirädrige Kleinkrafträder
    - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
    - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
    - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
    - bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

  • Mofa-Prüfbescheinigung

    Fahrzeugart: Mofa
    Mindestalter: 15 Jahre
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: Nein
    Beinhaltet Klasse: Keine

    Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

    Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Alle Angaben ohne Gewähr !